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Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) vom 17. Juli 2002Ziel der Verordnung ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, hat die Handwerkskammer zu Köln ihre Internetseite neu gestaltet und ein Content Management System implementiert, damit Sie nicht nur noch mehr und aktuellere Informationen erhalten, sondern auch vom neuesten Stand der Barrierefreiheit als eines der wichtigsten Kriterien für Nutzerfreundlichkeit profitieren können. Informative externe Links zur Barrierefreiheit im Internet
Navigation per TastaturDurch die Neugestaltung der Internetseiten der Handwerkskammer zu Köln sind demnach nicht nur die Themen vielfältiger und umfangreicher geworden. Auch die technische Entwicklung des Mediums Internet ist berücksichtigt worden. Eine noch größere Bandbreite der technischen und inhaltlichen Möglichkeiten kann dabei nur schrittweise erreicht werden. Da das Internet kein statisches Medium ist, ist die Homepage ist also noch keineswegs vollendet. Für Anregungen, Rückmeldungen und Ideen sind wir jederzeit offen. Ihre HANDWERKonline-Portal |
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